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Haben Sie „schon” Ihren Urlaub gebucht?
Diese Frage hat für einige Kollegen einen provokativen Inhalt. Bei dieser Arbeitsbelastung an Urlaub denken? Klar, der Frühling zeigt sich von der schönsten Seite, aber nicht die Finanzverwaltung. Die letzten Steuererklärungen für 2013 sind überfällig. Es stehen Betriebsprüfungen an; die ersten vorzeitigen Anforderungen für die Steuererklärungen 2014 nahen. Die Banken und Mandanten fragen nach der „aktuellen” Bilanz für 2014.
Und da an Urlaub denken? Aber eigentlich ist er notwendig. So richtig wohl fühlt man sich nicht mehr. Die Müdigkeit nimmt zu und die Konzentrationsfähigkeit ab. Na gut, eine Woche Urlaub ist genehmigt; bei guten Überredungskünsten des Partners oder der Partnerin wird die Aktion auf zwei Wochen verlängert, aber nicht mehr! Dabei kommt die Erholung erst so richtig in Fahrt, wenn man sich drei Wochen vom Alltag verabschiedet.
Der Urlaub war gut, wenn Sie an den (überfüllten) Arbeitsplatz zurückkehren und sehr erstaunt sind, was für eine Tätigkeit Sie ausüben. Unnötige Rückfragen der Finanzverwaltung, häufig nicht durch das Gesetz gedeckte Fragebögen, belasten den Alltag der Praxis. Sie entwickeln eine Strategie, sich derartige Anfrag...