Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten
Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wohnung am Beschäftigungsort
Leitsatz
1) Bei Eheleuten, die außerhalb des Beschäftigungsortes eine Wohnung unterhalten und während der Woche am Beschäftigungsort
in einer weiteren Wohnung zusammenleben, ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände
des Einzelfalls festzustellen.
2) Der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers verlagert sich in der Regel an den Beschäftigungsort, wenn er
dort mit seinem Ehegatten in eine familiengerechte Wohnung einzieht. Dies gilt auch, wenn die frühere Wohnung beibehalten
und zeitweise noch genutzt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2015 S. 447 Nr. 12 BAAAE-88903
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