Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA
Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland
Leitsatz
1. Während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA besteht mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts
im Inland bzw. in einem EU- oder EWR-Staat kein Anspruch auf Kindergeld.
2. Für den Übergangszeitraum von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht bei inländischem Wohnsitz
des Kindes Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn während des zweiten Ausbildungsabschnitts (Missionarsdienst) der Kindergeldanspruch
mangels Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bzw. in einem EU-/EWR-Staat entfällt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 993 Nr. 12 EStB 2015 S. 426 Nr. 11 EAAAE-88899
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