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Bilanzierung | Keine Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs in der Sonderbilanz
Ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft muss in seiner Sonderbilanz keinen Instandhaltungsanspruch aktivieren, wenn er ein Grundstück an die Gesellschaft verpachtet hat und die Instandhaltungspflicht vertraglich auf die Gesellschaft übertragen worden ist.
[i]Bewertung mit NullNach dem BFH wäre ein entsprechender Anspruch nämlich mit Null zu bewerten, weil der Gesellschafter keine Aufwendungen für den Erwerb des Instandhaltungsanspruchs getragen hat . [i]Keine Aufwendungen für Erwerb des AnspruchsEr erspart sich lediglich eigene Aufwendungen. Auch in den vereinnahmten Pachtzahlungen ist kein Anteil für die Instandhaltung enthalten, weil der Pachtzins bei Übertragung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter (Personengesellschaft) entsprechend geringer ausfällt. S. 391
[i]Grundsatz korrespondierender Bilanzierung greift nicht Eine Aktivierungspflicht folgt auch nicht aus dem Grundsatz der...