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Umsatzsteuer | Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte
Nach dem liegen die Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte – hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln – veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.
Die Klägerin, eine Getränkehandel-GmbH, wehrte sich mit Erfolg gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb der Kücheneinrichtung und des Warenbestands einer Gaststätte vom bisherigen Pächter. Das Finanzamt hatte den Vorsteuerabzug versagt, weil es von einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG ausging. Die Klägerin pac...