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NWB Nr. 18 vom Seite 1349

Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Verwaltungsratsvorsitzender einer Schweizer AG

[i]VG Berlin, Beschluss vom 20. 11. 2014 - 22 K 67/14Ein Wirtschaftsprüfer hat sich grds. jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit seinem Beruf oder dem Ansehen unvereinbar ist. Gewerbliche Tätigkeiten sind mit der selbständigen Ausübung eines freien Berufs ebenso unvereinbar wie Tätigkeiten aufgrund eines Anstellungsvertrags oder eines Beamten- oder nicht ehrenamtlich ausgeübten Richterverhältnisses. Als eine unvereinbare gewerbliche [i]Weber, NWB 22/2014 S. 1675Tätigkeit i. S. von § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO stellt sich auch die Übernahme der Funktion des Vorsitzenden des Verwaltungsrats einer Schweizer AG dar, weil sein organschaftliches Handeln insoweit notwendigerweise den gewerblichen Charakter der unternehmerischen Tätigkeit der börsennotierten Gesellschaft selbst teilt. Eine Parallele der Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats zur Stellung eines Aufsichtsratsvorsitzenden oder Gesellschafters einer GmbH nach deutschem Recht ist angesichts der einem Vorsitzenden des Verwaltungsrats nach schweizer Recht obliegenden, nicht entziehbaren geschäftsführenden Aufgaben nicht gegeben.

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