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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 7210.1.1-3/9 St33

Bestätigung der förmlichen Aufhebung der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern
„Umsatzsteuer für Saunaleistungen in Schwimmbädern”,

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Unsicherheiten wird zur Klarstellung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass o. g. Verfügung des BayLfSt „Umsatzsteuer für Saunaleistungen in Schwimmbädern” mit Wirkung zum ersatzlos aufgehoben wurde und nicht mehr gültig ist. Die hierdurch entstandenen Irritationen bitte ich zu entschuldigen.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7210.1.1-3/9 St33

Fundstelle(n):
DAAAE-88762