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Der X. Senat des BFH ändert seine Rechtsprechung zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG
Bescheinigung für Finanzamt bindend
[i] BFH, Urteil vom 22. 10. 2014 - X R 15/13 NWB XAAAE-83693 Für Gebäude, die in einem Sanierungsgebiet liegen, versagen Finanzämter bisher in den meisten Bundesländern die erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG trotz Vorliegens der Bescheinigung der Gemeinde, wenn der Investor eine Eigentumswohnung erworben hat, die durch Ausbau des Dachbodens entstanden ist oder wenn das Gebäude für eine andere Art der Nutzung umgebaut worden ist. Dies beruht auf der Rechtsprechung des X. Senats des BFH, nach der die Finanzverwaltung das Recht haben sollte, zu prüfen, ob durch die Baumaßnahmen ein Neubau entstanden sei. Dies hat jedoch nunmehr sein Ende gefunden. Denn mit Urteil vom - X R 15/13 NWB XAAAE-83693, das am veröffentlicht wurde, hat der X. Senat des BFH seine Rechtsprechung geändert und vertritt nunmehr die Auffassung, dass die Prüfung, ob durch die Baumaßnahmen ein Neubau entstanden sei, allein der Gemeindebehörde zustehe und dass die entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt bindend ist. Damit hat sich der X. Senat der ständigen Rechtsprechung des IX. Senats angeschlossen.
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