Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliche Behandlung ausländischer Dividenden
Die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften ist besonders komplex. Die nach § 8b Abs. 1 KStG außer Ansatz bleibenden ausländischen Dividenden sind nach § 8 Nr. 5 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 7 GewStG erfüllt werden. Nachfolgend werden anhand von Beispielen einzelne Fragestellungen der Beteiligungsvoraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG und Besonderheiten bei Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften dargestellt.
I. Beteiligungsvoraussetzungen
Die M-GmbH erwirbt im Februar 2014 sämtliche Anteile an der brasilianischen T-SA. Die T-SA schüttet am eine Dividende aus. Mit Brasilien besteht derzeit kein DBA.
Als Voraussetzung einer gewerbesteuerlichen Kürzung der Dividende nach § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 1 GewStG muss u. a. an der ausländischen Gesellschaft (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland) eine Beteiligung am Nennkapital seit Beginn des Erhebungszeitraums ununterbrochen von mindestens 15 % bestehen. Diese Voraussetzung erfüllt die M-GmbH nicht, weil sie zum nicht an der T-SA beteiligt ist, sondern diese erst im Laufe des Jahres erwirbt.
Die M-GmbH erwirbt am sämtliche Anteile an der m...