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Referentenentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
Am hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen Referentenentwurf zur Umsetzung des europäischen Gesetzgebungspakets zur Abschlussprüferreform an betroffene Verbände zur Stellungnahme verschickt. Der 44-seitige Referentenentwurf des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG) bemüht sich generell um maximale Flexibilität für Unternehmen und deren Abschlussprüfer. Für Prüfungen bei Unternehmen des öffentlichen Interesses wird hinsichtlich der neu einzuführenden Pflichtrotation von Prüfungsgesellschaften die Verlängerung auf maximale Prüfungsmandatsdauern von 20 bzw. 24 Jahren angestrebt. Die Zulässigkeit von Steuerberatungsleistungen orientiert sich an den geltenden Vorgaben in § 319a HGB. Im Sinne einheitlicher Berichterstattung über Abschlussprüfung soll allerdings das n...