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MFA Nr. 12 vom Seite 29

Die gesetzliche Unfallversicherung als Abrechnungspartner der ärztlichen Praxen

Von Elke Zimmermann; Darmstadt

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger als Abrechnungspartner in den ärztlichen Praxen gibt immer wieder Rätsel auf. Dürfen Hausärzte Patienten nach einem Arbeitsunfall überhaupt noch behandeln? Wie sind die Richtlinien für das Verfahren? Diese und andere Fragen soll der Artikel beantworten.

Das Verfahren aus der Sicht der hausärztlichen Praxen (praktische Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin) ist bei Arbeits- und Schulunfällen gleich. Im Artikel wird nur von Arbeitsunfällen gesprochen, dies schließt Unfälle im Kindergarten, in Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und Universitäten ein. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Leistungen nicht budgetiert sind, da Leistungen im Rahmen von Arbeitsunfällen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Sie werden sehen, dass es gar nicht so schwer ist, Patienten, die nach einem Arbeitsunfall Ihre hausärztliche Praxis aufsuchen, fachgerecht zu versorgen und anschließend die erbrachten Leistungen richtig abzurechnen.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Wer sind die Kostenträger in den ärztlichen Praxen, wenn Patienten nach Arbeits- un...

Lösung