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Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen: Bewertung in der Steuerbilanz
Eine Übersichtsseite zu den Rückstellungen von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Steuerrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen
In der steuerlichen Gewinnermittlung sind Pensionsrückstellungen nur dann anzusetzen, wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 und 2 EStG erfüllt sind. Die Passivierung einer Pensionszusage unterliegt zudem dem Bewertungsvorbehalt des § 6a Abs. 3 und 4 EStG. So bestimmt z. B. § 6a Abs. 3 Satz 1 EStG, dass eine Pensionsrückstellung grundsätzlich höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden darf.
1. Bewertungsverfahren
Die steuerrechtliche Bewertung der Pensionsverpflichtung ist zwingend nach dem Teilwertverfahren vorzunehmen (§ 6a EStG). Zum Teilwertverfahren siehe das Stichwort Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen: Bilanzierung dem Grunde nach und Bewertungsverfahren NWB IAAAE-88393.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Somit ist für jede bestehende unmittelbare Versorgungszusage der korrespondierende Rückstellungswert zu ermitteln. In der Bilanz ist jedoch nur die Summe der ermittelten Rückstellungswerte auszuweisen.
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur handelsrechtlichen Bewertung liegt darin, dass im Rahmen des Teilwertverfahrens ei...