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Abgabenordnung | Vorläufigkeitsvermerk bei sog. Mindestbesteuerung
Die abstrakte Möglichkeit, dass in späteren Veranlagungszeiträumen Ereignisse eintreten, die (als sog. Definitiveffekte) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der Regelungen zur sog. Mindestbesteuerung auf den Veranlagungszeitraum zurückwirken könnten, führt nach dem nicht zu einer Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer in diesem Veranlagungszeitraum eingetreten sind.
Der BFH hatte in der Vergangenheit Bedenken gegen die sog. Mindestbesteuerung für Fälle geäußert, in denen infolge besonderer Konstellationen eine Definitivbelastung entsteht, also der Verlustabzug nicht lediglich hinausgeschoben wird. Die Klägerin – geschäftsleitende Holding-GmbH eines französischen Konz...