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Umsatzsteuer | Entstehung der Steuer bei Ausstellung einer Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis
Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Umsatzsteuer im Fall des § 14c Abs. 1 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a oder b UStG entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Nach Abschn. 13.7 Satz 2 Beispiel 1 UStAE entsteht die Mehrsteuer auch dann zusammen mit der Steuer für die Leistung, wenn die Rechnung in einem späteren als dem Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung/Vereinnahmung des Entgelts erteilt wird. Mit Schreiben vom 2. 4. 2015 nimmt das BMF zur Entstehung der Steuer bei Ausstellung einer Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis Stellung.