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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 413/13

Gesetze: SVG § 80; SVG § 81; SVG § 88; BVG § 30; BVG § 31

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Bindungswirkung infolge der Feststellung eines GdB, vergleichbar mit § 88 Abs. 3 SVG, besteht für die Beschädigtenversorgung nicht, da mit der Feststellung nach dem SGB IX nicht geprüft wird, ob Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen anzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
TAAAE-88307

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

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