Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Kosten einer (gescheiterten) GmbH-Gründung
Anmerkung zum
Die Gewährung des Vorsteuerabzugs ist nicht nur aktuell ein Dauerbrenner, sie wird auch bei – tendenziell zumindest nicht sinkendem – Umsatzsteuersatz in Zukunft an Bedeutung wohl nicht verlieren. Während Verwaltung und Rechtsprechung formelle und materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs in der Vergangenheit oftmals zumindest faktisch heraufgesetzt haben (vgl. z. B. zum Leistungsbezug oder im Hinblick auf nur indirekt zuzuordnende Kosten ), ist die hier zu besprechende Entscheidung des FG Düsseldorf im Hinblick auf Vorgründungskosten eines Einzelunternehmers durchaus bemerkenswert, eröffnet sie doch zusätzliche Vorsteuerabzugsmöglichkeiten.
A. Sachverhalt
Der 1. Senat des FG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, der von seiner tatsächlichen Struktur sicherlich nicht des Öfteren vorkommen wird, umsatzsteuerlich aus „deutscher Sicht“ jedoch durchaus interessant ist.
Der dortige Kläger war eine natürliche Person. Er beabsichtigte, unternehmerisch tätig zu werden. Dies jedoch nicht in der Form, dass eine Tätigkeit als Einzelunternehmer angestrebt wurde, so...