Vorsteuerabzug aus d. Aufwendungen für die Erstellung eines Vereinsheftes eines Tennissportvereins e.V.
Leitsatz
1. Führt ein Stpfl. sowohl Umsätze aus, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch Umsätze, für die dieses Recht
nicht besteht, kann der den Vorsteuerabzug nur für den Teil der MwSt vornehmen, der dem Betrag der erstgenannten Umsätze entspricht.
2. Der Stpfl. ist als Verein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG soweit er Einnahmen im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
erzielt. Unter Zugrundelegung des vorgenannten Grundsatzes kann der Stpfl. die Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines
Vereinsheftes nur anteilig zum Abzug bringen, denn die der Erstellung der Vereinszeitung dienenden Eingangsumsätze stehen
nicht ausschließlich mit den steuerpflichtigen Werbeumsätzen des Stpfl. in Zusammenhang, sondern haben gleichermaßen Eingang
in die dem ideellen Bereich des Stpfl. zuzuordnenden Artikel über das Vereinsleben gefunden.
Fundstelle(n): DStZ 2015 S. 285 Nr. 8 EFG 2015 S. 863 Nr. 10 VAAAE-87878
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