Kein zeitanteiliger Ansatz der 1%-Regelung bei nur zeitweiser privater Nutzung eines Dienstwagens
Leitsatz
1. Der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens ist auch dann für jeden Kalendermonat mit dem vollen Betrag
von 1 % des Bruttolistenpreises zu erfassen, wenn das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur zeitweise zur Verfügung
steht.
2.Nicht anzusetzen sind die Monatswerte nur für volle Kalendermonate, in denen eine private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten
zwischen Wohnung und Betriebsstätte ausgeschlossen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2015 S. 441 EFG 2015 S. 896 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2015 S. 1302 b&b 2015 S. 7 Nr. 7 HAAAE-87874
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.02.2015 - 6 K 2540/14
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