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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 6396/12

Gesetze: EStG § 64 Abs. 3, SGB VIII § 93

Kindergeld

Maßgeblichkeit der laufenden Unterhaltszahlungen für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG

Leitsatz

1. Im Rahmen des § 64 Abs. 3 EStG ist auf die tatsächliche und laufende Geldleistung der Kindergeldberechtigten abzustellen, so dass ein Kindergeldberechtigter, der bei vollstationärer Unterbringung des Kindes in einer Jugendeinrichtung den Kostenbeitragsbescheid nach § 93 SGB VIII anficht und in der Annahme von Überzahlungen vorübergehend keinen laufenden Kostenbeitrag leistet, als keine Unterhaltsrente erbringend anzusehen ist.

2. Nachträglich erbrachte Zahlungen bleiben außer Ansatz; das gilt auch insofern der Kindergeldberechtigte im Ergebnis wirtschaftlich tatsächlich höher als der andere Kindergeldberechtigte belastet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAE-87867

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.01.2015 - 8 K 6396/12

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