Versteigerung einer Immobilie als wertbegründendes Ereignis
keine Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds auf den der Zwangsversteigerung der einzigen
Fondsimmobilie vorangegangenen Bilanzstichtag
Leitsatz
1. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie stellt ein wertbegründendes Ereignis dar. Denn erst mit dem erfolgreichen Zuschlag
hat sich der tatsächliche Wert des Grundstücks realisiert.
2. Die negativen Kapitalkonten der Kommanditisten eines Immobilienfonds sind noch nicht mit der Folge der Zurechnung von Aufgabegewinnen
aufzulösen, wenn sich erst aufgrund der Zwangsversteigerung der einzigen Fondsimmobilie nach dem Bilanzstichtag herausstellt,
dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten nicht mehr erfolgen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAE-87862
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.11.2014 - 15 K 6303/10
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