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Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH
Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden ist (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 85, § 88 AO; § 76 Abs. 1 FGO; § 26 Abs. 3 Satz1 SGB IV).
Im Urteilsfall war die Weiterleitung der Arbeitgeberbeiträge an die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers deswegen nach Wertung des FG nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Ehemanns, sondern allein durch das Arbeitsverhältnis der Ehefrau mit der GmbH veranlasst, weil der Bruttolohn der Eh...