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BFH 20.01.2015 II R 8/13, StuB 7/2015 S. 275

Grunderwerbsteuer | Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

Der einzig verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft (Bezug: § 1 Abs. 3, § 16, § 18, § 19 GrEStG; § 33 GmbHG).

Praxishinweise

Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, so unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein vereinigt werden würden. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gilt das auch, wenn der unmittelbaren oder mittelbaren Anteilsvereinigung kein schuldrechtliches Geschäft i. S. des vorausgegangen ist. In beiden Alternativen ist der Besteuerungstatbestand erfüllt, wenn ein Gesellschafter einer GmbH bisher zu weniger als

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