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StuB Nr. 7 vom Seite 267

Umsatzsteuersatz bei Messekatalogen

StB Michael Seifert, Troisdorf

Die OFD Frankfurt/M. hat sich ablehnend zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Umsätzen mit Messekatalogen geäußert ( NWB LAAAE-85693, Kurzinfo StuB 2015 S. 234 NWB MAAAE-86737).

Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen. Der sachliche Umfang der Steuerermäßigung wird durch den Verweis auf die Vorschriften des Zolltarifs abgegrenzt. Fällt ein Gegenstand unter eine im Gesetz genannte Zolltarifposition, unterliegt seine Lieferung automatisch der Ermäßigung. Ist die Zolltarifposition hingegen nicht im Gesetz erwähnt, kommt der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung.

Messekataloge dienen sowohl der Werbung für die Veranstaltung selbst als auch für die einzelnen Aussteller. Die Nennung der zahlreichen und für die verschiedenen Branchen bedeutenden Aussteller im Messekatalog an sich macht auf die Leistungen der Messegese...

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