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Horst Marburger

Reform der Pflegeversicherung

▶ Leistungsträger▶ Versicherte▶ Beiträge▶ Pflege

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78801-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65901-0

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Reform der Pflegeversicherung

X. Pflege-Zusatzversicherung

Das PNG hat mit den §§ 126 bis 130 SGB X Vorschriften über die Zulagenförderung in der privaten Pflegevorsorge eingeführt. Angesprochen werden Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind und Beiträge zu einer privaten Pflege-Zusatzversicherung zahlen. Werden monatlich mindestens 10 € gezahlt, besteht ein Anspruch auf eine Zulage von monatlich 5 €. Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat hierfür brancheneinheitliche Vertragsmuster festgelegt.

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer privaten Zusatzversicherung geleistet worden sind (Beitragsjahr).

Die Zulage wird auf Antrag gewährt. Die zulageberechtigte Person bevollmächtigt das Versicherungsunternehmen mit dem Abschluss des Vertrags über eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung. Die Zulage ist für jedes Beitragsjahr zu beantragen. Einzelheiten sind durch die Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV) vom geregelt worden.