Reform der Pflegeversicherung
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VII. Leistungen
1. Grundsätze
Das PSG I ist zum wesentlichen Teil ein Leistungsverbesserungsgesetz. Unter I. wurde bereits erwähnt, dass es sich hier lediglich um eine Teilreform handelt. Weitere Reformen werden noch in dieser (18.) Legislaturperiode durch das PSG II erwartet.S. 20
2. Situation in der Pflege
Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird u. a. darauf hingewiesen, dass zurzeit 2,48 Mio. Personen als pflegebedürftige Leistungsempfänger nach dem SGB XI geführt werden, davon sind 1,59 Mio. Frauen (64 %). 1,74 Mio. Personen werden häuslich versorgt, davon sind 61 % Frauen (1,07 Mio.). 0,74 Mio. Personen werden stationär versorgt (davon 0,53 Mio. Frauen = 72 %).
Der besonders große Anteil von Frauen unter den Pflegebedürftigen rührt – so die Bundesregierung – von der höheren Lebenserwartung her. Auch die Pflegenden sind überwiegend Frauen. Bei ambulanten Pflegediensten sind 88 % der Beschäftigten Frauen und bei stationären Pflegeeinrichtungen 85 %.
Von den pflegenden Angehörigen sind nach den Ergebnissen der im Jahr 2011 veröffentlichen Infratest-Studie „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ 72 % Frauen.
3. Dynamisierung
Durch das PSG I werden zahlreiche Leistungen der sozialen Pfl...