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Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab dem 1. 7. 2015
[i]Marburger, NWB 32/2013 S. 2565Zum steigen die Renten in den alten Bundesländern um 2,1 % und in den neuen Bundesländern um 2,5 %. Zudem erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern von 28,61 € auf 29,21 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 26,39 € auf 27,05 €. [i]Änderung des aktuellen RentenwertsDer aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu bestimmten Renten. Das gilt für alle Hinterbliebenenrenten bundesweit und zusätzlich für vorgezogene Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrenten in [i]Anpassung der Hinzuverdienstgrenzenden neuen Bundesländern. Änderungen des aktuellen Rentenwerts führen also zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen ab :
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Rente | Möglicher
monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung in € | |
West | Ost | |
Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze 2015 ab 65
Jahre und 4 Monate (bis zur Anhebung auf 67 Jahre) | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich |
Altersvollrente vor Erreichen der
Regelaltersgrenze | 450,00 | 450,00 |
Altersteilrente vor Erreichen der
Regelaltersgrenze Mindesthinzuverdienstgrenz... / / / |