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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - S 7 KR 423/11

Gesetze: SGB 5 § 2 Abs. 1 Satz 3; SGB 5 § 12 Abs. 1; SGB 5 § 28 Abs. 1; SGB 5 § 27 Abs. 1 Satz 1; SGB 5 § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; SGB 5 § 39 Abs. 1 Satz 2; SGB 5 § 135 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Kein Leistungsanspruch zur stationären Durchführung einer Liposuktion bei Lipödem

Eine stationäre Krankenhausbehandlung zur Liposuktion bei Lipödem unterfällt nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Liposuktion bei Lipödem entspricht derzeit nicht dem auch für stationäre Krankenhausbehandlungen maßgeblichen allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Deskriptoren: Liposuktion, Lipödem, Fettabsaugung, stationäre Krankenhausbehandlung

Fundstelle(n):
GAAAE-87682

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.02.2015 - S 7 KR 423/11

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