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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 299/13 EFG 2015 S. 714 Nr. 9

Gesetze: EStG § 15a HBG § 161

Erhöhung des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG durch Umwandlung von Gesellschafterforderungen in Eigenkapital

Leitsatz

  1. Zu verrechenbaren Verlusten i.S. des § 15a EStG.

  2. Kapitalkonto des Kommanditisten i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG ist das Kapitalkonto aus der Steuerbilanz der Gesellschaft unter Einschluss von Mehr- oder Minderbeträgen aus einer eventuell geführten positiven oder negativen Ergänzungsbilanz zu verstehen.

  3. Bei mehreren Konten ist an Hand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, ob diese Eigenkapital oder Forderungen und Schulden ausweisen.

  4. Die Qualifikation des auf einem Konto ausgewiesenen Kapitals als Eigenkapital setzt voraus, dass entweder auf diesem Konto die Verluste der Gesellschaft verbucht werden oder dass das Konto im Fall der Liquidation der Gesellschaft oder des Ausscheidens des Gesellschafters mit einem etwa bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist.

  5. Die Umwandlung von nach § 110 i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB bestehender Ausgleichsansprüche von Fremd- in Eigenkapital führt grundsätzlich zu einer entsprechenden Erhöhung der Kapitalkonten im Sinne des § 15a Abs. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 690 Nr. 12
DStR 2016 S. 8 Nr. 8
DStRE 2016 S. 521 Nr. 9
EFG 2015 S. 714 Nr. 9
EStB 2015 S. 326 Nr. 9
KÖSDI 2015 S. 19386 Nr. 7
Ubg 2016 S. 367
FAAAE-87412

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.12.2014 - 4 K 299/13

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