vGA durch Darlehensgewährung an eine GmbH, an der eine dem Gesellschafter nahestehende Person beteiligt ist
Leitsatz
Der Anscheinsbeweis für eine Veranlassung aus dem Gesellschaftsverhältnis und damit für eine verdeckte Gewinnausschüttung
bei Zuwendungen an eine juristische Person, an der eine dem Gesellschafter nahe stehende Person beteiligt ist, setzt nicht
voraus, dass die Beteiligung der nahe stehenden natürlichen Person an der durch die Leistung begünstigten Kapitalgesellschaft
in ihrem Wert erhöht wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2015 S. 354 Nr. 10 EFG 2015 S. 920 Nr. 11 GmbH-StB 2015 S. 201 Nr. 7 FAAAE-87396
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