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BBK Nr. 7 vom

Haftungsrisiken für Mitarbeiter im Rechnungswesen

Prof. Dr. Harald Ehlers

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Arbeitshilfe, Checklisten zur Krisenprävention NWB DAAAD-15595 Die nächste Wirtschaftskrise kommt bestimmt! Die sich daraus ergebende Verpflichtung der Unternehmensleitung zur haftungs- und kündigungsträchtigen risikoorientierten Unternehmenskontrolle verpflichtet auch das Personal im Rechnungswesen zu einer risikoorientierten und damit ebenso haftungs- und kündigungsträchtigen Bearbeitung des Alltagsgeschäfts. Es gelten dann die Anforderungen aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Die Pflicht zur risikoorientierten Unternehmenskontrolle hat den Charakter einer wirtschaftlichen Selbstprüfung der Unternehmensdaten, die jeden Mitarbeiter je nach Hierarchiestufe mit unterschiedlicher Vehemenz trifft. Sie entsteht nicht erst bei Eintritt der Unternehmenskrise, sondern bereits zuvor zur frühzeitigen Krisenerkennung und Sanierungslösung. Strittig im Einzelfall ist nicht das „ob“, sondern nur das „wie“ ihrer Umsetzung. Das Ausmaß wird bestimmt durch die Größe des Unternehmens, die Komplexität des Betätigungsfeldes und die wirtschaftliche Lage. Versäumnisse sind haftungs- und kündigungsträchtig.

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