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BBK Nr. 7 vom

Erweiterte Anhangangaben durch den BilRUG-RegE

Prof. Dr. Hanno Kirsch

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Für große – und fast unterschiedslos auch für mittelgroße – Kapitalgesellschaften wird das BilRUG aber zu einer Erweiterung der Anhangangaben führen. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen zusätzlichen Anhangangabepflichten sowie deren Relevanz für kleine, mittelgroße und große Kapital- bzw. haftungsbeschränkte Personengesellschaften:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
klein
mittelgroß
groß
Gesonderte Angabe der Haftungsverhältnisse aus Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB-E)
X
X
X
Erweiterung des bisherigen Anlagespiegels um eine zusätzliche Aufgliederung der Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 Satz 3 HGB-E)
X
X
Im Falle der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten: Angabe für jeden Posten des Anlagevermögens, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist (§ 284 Abs. 3 Satz 4 HGB-E)
X
X
Davon-Angabe der Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierte...

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