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Steuerrecht | Keine vGA bei Erstattung von RV-Beiträgen
Es stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar, wenn eine GmbH Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung, die ihr von der gesetzlichen Rentenversicherung zurückerstattet wurden und die die angestellte Ehefrau des beherrschenden Gesellschafters betreffen, an diese angestellte Ehefrau auszahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis mit der Ehefrau fremdüblich ist und insbesondere ihr Gehalt auch unter Einbeziehung der Rückerstattung angemessen ist und bleibt.
[i]Veranlassung durch das ArbeitsverhältnisNach dem BFH ist eine solche weitergeleitete Rückerstattung durch das (fremdübliche) Arbeitsverhältnis veranlasst und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis. Hätten nämlich GmbH und Ehefrau gewusst, dass keine Rentenversicherungspflicht besteht, hätten sie von vornherein ein höheres Brut...