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BFH 02.12.2014 IX R 1/14, NWB 14/2015 S. 962

Einkommensteuer | Entschädigungszahlungen einer Versicherung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine AfaA in Anspruch, führen Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt. (2) Entschädigungszahlungen einer Gebäudefeuerversicherung sind im Grundsatz demjenigen steuerlich zuzurechnen, der sie nach dem Versicherungsvertrag beanspruchen kann.

Anmerkung:

Ausnahmsweise sind Einnahmen bei Entschädigungszahlungen anzunehmen, soweit die Leistung der Versicherung den Zwe...

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