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NWB EV 4/2015 S. 116

Einkommensteuer – Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Ehegatten-Darlehen (BFH)

Gewährt der Steuerpflichtige seinem Ehegatten ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und erzielt er hieraus Kapitalerträge, ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige auf den von ihm finanziell abhängigen Ehegatten bei der Gewährung des Darlehens einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (; veröffentlicht am 11. 3. 2015 NWB EAAAE-86115).

Hintergrund:
Nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG findet die Abgeltungsteuer keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahe stehende“ Personen sind und der Schuldner die Zinszahlungen steuerlich absetzen kann.

Sachverhalt:
Der Kläger gewährte seiner Frau fest verzinsliche Darlehen zu...

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