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NWB EV 4/2015 S. 113

Offene Immobilienfonds sind mittlerweile wieder für Privatanleger geeignet

Mittlerweile ist es 1  3/4 Jahr her, dass die Rückgabemöglichkeit von Anteilen an offenen Immobilienfonds neu geregelt wurde – das Kapitalanlagegesetzbuch ist seit dem 22. 7. 2013 in Kraft. Seitdem gilt speziell für diese Fondskategorie eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Für Anteile an offenen Immobilienfonds, die nach dem 21. 7. 2013 erworben wurden, entfällt der Freibetrag von 30.000 €, der pro Kalenderhalbjahr ohne Ankündigung verkauft werden konnte. Damit wird der Illiquidität der Assetklasse Immobilien Rechnung getragen, die bei anderen Fondskategorien eine geringere Rolle spielt.

Mit dem KAGB wurde auch die Bewertung von offenen Immobilienfonds neu geregelt, die nun häufiger und marktnäher erfolgt. Dadurch streuen die Ergebnisse wesentli...

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