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NWB EV 4/2015 S. 112

Luxemburg schafft Tafelpapiere ab

Mit dem „Gesetz vom 28. 7. 2014 über die Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen sowie die Registerführung von Namens- und Inhaberaktien“ (« Loi du 28 juillet 2014 relative à l'immobilisation des actions et parts au porteur et à la tenue du registre des actions nominatives et du registre des actions au porteur») schafft Luxemburg effektive Wertpapiere für Investmentfonds mit Luxemburger ISIN-Nummer ab.

Nach dem Gesetz müssen effektive Fondsanteile an die Gesellschaften zurückgegeben und zukünftig depotverwahrt werden. Wer seine Anteile bis zum 18. 2. 2015 nicht eingeliefert hat, erhält nach luxemburger Gesetz keine Ausschüttung mehr und kann auch sein Stimmrecht nicht ausüben. Ab 18. 2. 2016 werden effektive luxemburgische Fondsanteile dann gänzlich ungültig. Die Anleger e...

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