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FG Köln Urteil v. - 2 K 542/11 EFG 2015 S. 603 Nr. 7

Gesetze: VersStG § 3 Abs 1, VersStG § 1 Abs 1

Versicherungssteuer

Versicherungsentgelt, Reiseversicherung, Schadenselbstbehalt

Leitsatz

1) Bei Reiseversicherungen, die Reiseveranstalter ihren Kunden verkaufen, unterliegt der gesamte für das Versicherungspaket gezahlte Preis auch dann der Versicherungssteuer, wenn der Reiseveranstalter nur einen Teil des Verkaufserlöses an das Versicherungsunternehmen abführt.

2) Schadenselbstbehalte, die von Reiseveranstaltern zusätzlich zu den Versicherungsprämien an den Reiseversicherer zu leisten sind, unterliegen nicht der Versicherungssteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 579 Nr. 11
DStRE 2015 S. 444 Nr. 7
EFG 2015 S. 603 Nr. 7
PAAAE-86869

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FG Köln, Urteil v. 01.10.2014 - 2 K 542/11

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