Marktüblichkeit eines Disagios über 5% ist nach der Gesetzesbegründung zu § 11 Abs. 2 EStG (BT Drucksache 16/2712 vom 25. September 2006 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 JStG 2007) nicht gegeben?
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Stellt ein Disagiobetrag in Höhe von 10 % der in 2009 aufgenommenen Darlehenssumme, die mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren (Zinssatz 2,85 %) vereinbart wurde, entgegen § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten dar? - Was ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "marktüblich" i. S. von § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG zu verstehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-86835