Arbeitshilfe - Stand: 22.02.2017

Vorsteuerabzug bei falschen Angaben eines Lieferanten?

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Vorsteuerabzug bei falschen Angaben eines Lieferanten: Darf ein den Vorsteuerabzug begehrender Unternehmer auf die Angaben seines Lieferanten vertrauen und ist ihm der Vorsteuerabzug auch dann zu gewähren, wenn sich diese später als falsch erweisen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
AAAAE-86793