Heilung einer zunächst unzureichend begründeten Ermessensentscheidung durch Nachholung der Begründung nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes?
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Kann ein nicht oder nicht ausreichend begründeter Ermessens-Verwaltungsakt (hier: vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung) auch dann noch nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO geheilt werden, wenn er sich zwischenzeitlich durch Zeitablauf oder in anderer Weise (hier: durch Abgabe dieser Erklärung) erledigt hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
LAAAE-86785