Arbeitshilfe - Stand: 21.10.2015

Rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen bei Unkenntnis des Finanzamtes über den Ausgangssachverhalt?

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Begehren auf Erhöhung des festgestellten Verlustvortrags zum durch Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten i.S. § 17 EStG- Ist von keinem rückwirkenden Ereignis (hier nachträgliche AK) nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auszugehen, wenn das Finanzamt über den Ausgangssachverhalt (Veräußerung) keine Kenntnis hatte?

Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Nichtangabe des "Nullergebnisses der Veräußerung" in der Steuererklärung, wo sich ursprünglich mit den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös deckungsgleiche Beträge gegenüberstanden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-86758