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Einkommensteuer; | steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge (§§ 10a, 82 EStG)
Zur Frage, ob bei Zahlungen Dritter auf einen Altersvorsorgevertrag Altersvorsorgebeiträge i. S. des § 82 EStG gegeben sind, hat die wie folgt Stellung genommen: Die Berücksichtigung von Beträgen, die im Wege des abgekürzten Zahlungswegs durch Dritte zugunsten eines auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrags eingezahlt werden, als Altersvorsorgebeiträge schließt der Wortlaut des § 82 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht aus. Es handelt sich nämlich insoweit auch bei den Zahlungen eines Dritten um Beiträge des Zulageberechtigten, da mit der Zahlung eine Verpflichtung des Zulageberechtigten beglichen wird. Folglich ist ihm die Zahlung des Dritten als eigene zuzurechnen. Dies wird auch dadurch deutlich, dass der Anbieter dem Anleger auf einer Bescheinig...