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Umsatzsteuer | Umsätze mit Messekatalogen
Die OFD Frankfurt/M. hat zum Steuersatz bei Umsätzen mit Messekatalogen Stellung genommen ( NWB LAAAE-85693).
Hintergrund: Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen. S. 235
Hierzu führt die OFD u. a. weiter aus:
- Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei Messekatalogen um Druckerzeugnisse, die überwiegend Werbezwecken dienen. Somit unterliegen die dem Regelsteuersatz. 
- Ein Vergleich mit Telefonbüchern (insbesondere mit den gelben Seiten) ist nicht mögli...