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OFD NRW 26.02.2015 S 2145 - 2015/0003 - St 142, StuB 6/2015 S. 232

Rückstellung für im Zusammenhang mit dem EU-Kartellrechtsverfahren anfallende Kosten; Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG

Aufwendungen eines Unternehmens im Zusammenhang mit einem EU-Kartellrechtsverfahren sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG. Ordnet die EU-Kommission bei einem Unternehmen eine Nachprüfung an, um wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der EU zu ermitteln, so begründet diese Anordnung umfangreiche Mitwirkungspflichten des Unternehmens, die denjenigen im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung vergleichbar sind (die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus der Verordnung (EG) 1/2003). Die durch die Erfüllung dieser Pflichten künftig voraussichtlich anfallenden Aufwendungen können entsprechend den Grundsätzen des NWB TAAAE-16281 (BStBl 2013 II S. 196 = Kurzinfo StuB 2012 S. 719 NWB UAAAE-17445; vgl. ...BStBl 2013 I S. 274

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