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Keine Rücklage für Anschneidungs- und Erwerbsverlustentschädigung
(1) Die in einem Kaufvertrag über landwirtschaftliche Flächen aufgeführte Anschneidungs- und Erwerbsverlustentschädigung ist gem. rkr. NWB XAAAE-81713 (EFG 2015 S. 197) steuerlich nicht als Teil des Grundstückskaufpreises anzuerkennen, wenn die Erwerbsverlustentschädigung nur für den infolge der Veräußerung verlustig gegangenen künftigen Erwerb geleistet wird und die Anschneidungsentschädigung den über den eigentlichen Flächenabgang hinausgehenden Nachteil ausgleichen soll, der durch einen ungünstigerenS. 231 Zuschnitt der dem Betrieb zur Verfügung stehenden Flächen entsteht. (2) Danach scheidet für die Anschneidungs- und Erwerbsverlustentschädigung eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach §§ 6b, 6c EStG i. V. mit R 6.6 EStR aus, da nur der Kaufpreisantei...