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Die Realisation von Gewinnen bei Abschlagszahlungen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Realisationsprinzip als Ausfluss des Vorsichtsprinzips
[i]infoCenter, Gewinnrealisierung NWB JAAAB-83017Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind handelsrechtlich unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu verrechnen. Hinsichtlich der Zuordnung gilt das sog. Vorsichtsprinzip, d. h. alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (sog. Imparitätsprinzip). Andererseits sind Gewinne nur zu berücksichtigen, sofern diese am Abschlussstichtag realisiert sind (sog. Realisationsprinzip).
[i]infoCenter, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB) NWB UAAAE-85382 Beide Grundsätze dienen dem Gläubigerschutz und gelten mit Ausnahmen auch für die steuerliche Gewinnermittlung.
II. Bestimmung des Realisationszeitpunkts
Bei Lieferungen und anderen Leistungen wird der Gewinn realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen der Hauptleistung „wirtschaftlich erfüllt“ hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist – von üblichen Risiken...