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WPK Beiratswahl 2014 – Zurückweisung der Anfechtung bestandskräftig
Nach Abschluss der WPK-Beiratswahl 2014 gingen dazu zahlreiche Anfechtungen bei der WPK ein. Diese wurde von der Unabhängigen Wahlkommission (UWK) nach vorheriger ausführlicher Beratung zurückgewiesen (vgl. hierzu den Hinweis in WP Praxis 12/2014 S. 323 NWB OAAAE-79066).
Nach Meldung der WPK vom 18. 2. 2015 (abrufbar unter http://go.nwb.de/9lla5) hat kein Mitglied gegen die Entscheidung der UWK bis Ablauf der Klagefrist Klage erhoben. Vorbehaltlich etwaiger, unüblicher Verzögerungen beim Verwaltungsgericht oder etwaiger Wiedereinsetzungsanträge sind die Entscheidung der UWK damit bestandskräftig und die WPK-Beiratswahl endgültig wirksam.