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IDW ES 12 zu Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobilien- Gesellschaft verabschiedet
Das IDW hat am 18. 2. 2015 den IDW ES 12 „Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobilien-Gesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB“ verabschiedet. Nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind Kapitalverwaltungsgesellschaften für Zwecke der kapitalanlagerechtlichen Rechnungslegung dazu verpflichtet, den Wert der für Rechnung von unselbständigen Immobilien-Sondervermögen gehaltenen Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften von einem Abschlussprüfer i. S. des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB als externer Bewerter i. S. des § 216 KAGB ermitteln zu lassen. Darüber hinaus ist der Wert einer Immobilien-Gesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfer nach § 236 Abs. 1 KAGB zu ermitteln, bevor eine Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erwirbt.