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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 113/14 EFG 2015 S. 808 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung: Gesamter Einzugsbereich einer politischen Gemeinde als Beschäftigungsort im Sinne des EStG - Feststellungslast

Leitsatz

1. Zweifel an der Begründung eines eigenen Hausstands in der Wohnung des Lebensgefährten gehen zu Lasten der Steuerpflichtigen, weil sie für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung die Feststellungslast trägt.

2. Unter Beschäftigungsort i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG ist nicht nur die politische Gemeinde zu verstehen, dazu gehört vielmehr der gesamte Einzugsbereich.

3. Der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort fallen dann nicht auseinander, wenn der Arbeitsplatz vom Haupthausstand innerhalb einer Stunde erreicht werden kann. Denn insbesondere in Großstädten, in denen die Wohnstätten der Beschäftigten immer weiter in die Randbereiche und über die politische Grenze einer Gemeinde hinaus ("Speckgürtel") verdrängt werden, sind Fahrtzeiten von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 808 Nr. 10
GStB 2015 S. 205 Nr. 6
StBW 2015 S. 327 Nr. 9
CAAAE-86279

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.12.2014 - 2 K 113/14

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