Widerruf einer Steuerberaterbestellung:
maßgeblicher Prüfungszeitpunkt - Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Im finanzgerichtlichen Verfahren
gegen die Widerrufsverfügung ist einerseits die Rechtmäßigkeit zum
Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung und andererseits die Sachlage
im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu prüfen.
2. Ein zum Widerruf führender
Vermögensverfall wird gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 2 StBerG
vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters
eröffnet oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis
(§ 26 Abs. 2 InsO; § 882b ZPO) eingetragen ist.
3. Die Feststellung, ob dem
Steuerberater der Entlastungsbeweis für die Nichtgefährdung von
Auftraggeberinteressen gelungen ist, obliegt dem Tatrichter.
4. Der Nachweis scheidet aus,
wenn der Steuerberater als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder entgegen
den vergütungsrechtlichen Vorschriften Gelder aus den von ihm verwalteten
Insolvenzmassen entnimmt und der dringende Verdacht auf strafrechtlich
relevante Unregelmäßigkeiten und Untreuehandlungen hinsichtlich der
von ihm als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder verwalteten Fremdgelder besteht.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 13 Nr. 14 IAAAE-86277
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2014 - 1 K 149/13
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